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Flintbeker Windparkprojekt


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Für unsere Flintbeker und Molfseer Mitglieder:

So sieht’s beim Flintbeker Windpark aus

Einschätzung und Illustrationen

Auf vielfachen Wunsch unserer Flintbeker und Molfseer Mitglieder nehmen wir in diesem Beitrag eine Einschätzung der Situation zum möglichen Flintbeker Windpark vor.

In der aktuellen Windkraft-Regionalplanung des Landes steht das Gebiet zwischen Klein- und Groß-Flintbek sowie Boksee zurzeit auf der Liste der vorgesehenen Vorranggebiete (Planungskürzel PR2_RDE_074). Das Beteiligungsverfahren für Bürger und Kommunen läuft noch bis zum 30.6.2017 (www.bolapla-sh.de). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Einwendungen gegen die Einstufung als Windkraftvorranggebiet gemacht werden. Stellungnahmen kommen insofern von Bürgern, aber auch von den Gemeindevertretungen selber. Diese sollen dann alle im Zuge der weiteren Landesplanung in einem transparenten Prozess berücksichtigt werden. Federführend ist hier die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, die alle betroffenen Gemeindevertretungen im letzten Jahr unterrichtet hat. Die Gemeindevertretungen haben laut Staatskanzlei wiederum ihre Bürger in angemessener Weise über das jeweils relevante Planungsgebiet zu informieren (bspw. in Bürgerversammlungen), so dass betroffene Bürger in die Lage versetzt werden, im Beteiligungsverfahren individuell und über ihre Gemeindevertretung Stellungnahmen zu dem jeweiligen Planungsgebiet im landesweiten Verfahren abzugeben. Denn die Errichtung eines Windparks kann das Lebensumfeld betroffener Bürger in erheblichem Umfang berühren. Landesweit haben daher bereits in vielen Gemeinden entsprechende Informationsveranstaltungen stattgefunden.

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                                           Lageskizze möglicher Windpark Flintbek

Das für Flintbek vorgesehene Gebiet ermöglicht den Bau von bis zu vier WKAs, in einer Größenordnung von wahrscheinlich 150-200 Metern Gesamthöhe (Fernsehturm-Ausmaß). Auch noch höhere Anlagen sind zukünftig nicht grundsätzlich auszuschließen (Stichwort „Repowering“). Aufgrund der Standorthöhe von knapp 50 Metern über Normal-Null würden die Anlagen über Kilometer weithin sichtbar sein, d.h. über Flintbek hinaus z.B. auch in Molfsee, Boksee und Meimersdorf. Erfahrungsgemäß stehen Windparks gut 30 Jahre und mehr vor Ort, wobei durch das sogenannte Repowering die Anlagen im Laufe der Zeit typischerweise durch höhere WKAs ersetzt werden.

Nachfolgend zeigen Illustrationen den möglichen Windpark von verschiedenen Standorten aus.

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Molfsee: Blick aus dem Eidertal über Klein-Flintbek hinweg

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Flintbek:  Blick vom Ortsausgang Flintbek - > Kleinflintbek

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Flintbek:  Blick vom Schönhorster Weg

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Flintbek:  Blick von der Kreuzung Müllershörn/Klein-Flintbeker Weg (Vogelstange)

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Klein-Flintbek:  Blick vom Röthsoll

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Zur Heide: Blick von der Heidkate / Einmündung Bokseer Weg (im Hintergrund die alte WKA (Pfeil)

Was ist der aktuelle Stand in Flintbek?

Eine oben beschriebene Bürgerversammlung hat unseres Wissens noch nicht stattgefunden. Die Gemeindevertreter Flintbeks sehen den Windpark zurzeit zwar nicht ganz unkritisch, haben sich in der letzten Sitzung des Umwelt- und Wegeausschusses unter Federführung der Grünen  jedoch bereits auf einen Kompromiss geeinigt, was die Festlegung der Stellungnahme Flintbeks an das Land angeht. Dieser besteht letztlich in einer unscharfen Formulierung, welche dem Land den nötigen Spielraum gibt, das Flintbeker Areal als Windkraft-Vorranggebiet in der vorgesehenen Größe (s.o.) festzuzurren. Dies dürfte denn auch so passieren, sofern sich bis spätestens 30.6.2017 nicht klar artikulierter Widerspruch bei Bürgern oder der Gemeindevertretung Flintbeks selbst zeigen würde.

 

Unsere Einschätzung

Das Areal ist aus unserer Sicht aus mehreren Gründen für einen Windpark ungeeignet und sollte im Zuge der Landesregionalplanung als Windkraftvorranggebiet  gestrichen werden. Die aktuellen Beweggründe und bisherigen Entscheidungen der Flintbeker Gemeindevertretung greifen unseres Erachtens zu kurz bzw. übersehen einige wesentliche Aspekte.

An vorderster Stelle steht das Thema Siedlungsentwicklung und lokaler Immobilienmarkt. Ein Windpark mit WKAs der genannten Größenordnung behindert und blockiert für ca. 30 Jahre jegliche Siedlungsentwicklung in der näheren Umgebung. Es sind insofern nicht nur bestehende Immobilien mit Wertverlusten bis zu 30% und mehr betroffen (je nach Abstand), sondern auch mittel- bis langfristig geplante strategische Wohnungsbauvorhaben. Denn Windkraft wird aus mehreren Gründen zunehmend kritisch in der Bevölkerung gesehen. Nicht nur das Landschaftsbild wird deutlich beeinträchtigt. Berechtigte Sorgen um irritierenden Schlagschatten durch rotierende Riesenflügel, optische Bedrängung durch mehrere fernsehturm-hohe Windturbinen, hörbarer Lärm (an der Quelle bis zu Motorsägenlautstärke = 105dB/A) sowie der nicht hörbare aber potenziell gesundheitsschädliche Infraschall führen dazu, dass Wohnimmobilien in der Nähe von Windparks nicht mehr oder nur noch zu erheblichen Preisabschlägen verkauft werden können. Erfahrungen Betroffener zeigen, dass negative Auswirkungen über einen Radius von 2 km um die WKAs hinaus reichen können. Auch Windstärke und –richtung haben so einen Einfluss auf die Lärmemissionen. Je nach Wetterlage wäre z.B. Groß-Flintbek oder Klein-Flintbek stärker betroffen.

Auf die individuell wirkenden gesundheitlichen Belastungen bei Windpark-Anrainern gehen wir an dieser Stelle nicht weiter ein. Hierzu verweisen wir auf unsere Internetseite

Für Flintbek bedeutet dies in Summe: Jede zeitnahe oder strategische Siedlungsentwicklung zwischen Klein- und Großflintbek oder entlang des Schönhorster Weges würde alleine schon aus optischen Gründen auf Jahrzehnte hinaus deutlich erschwert bis unmöglich werden. Dies bringt u.E. auch für die gemeindeübergreifende Siedlungsentwicklung in der Achse Kiel-Flintbek-Bordesholm Probleme mit sich. Zudem dürften die summierten Wertverluste bei Bestands- und Neubauimmobilien sowie entfallende Einnahmen von zukünftig ausbleibenden Neubürgern das Gewerbesteuerpotenzial Flintbeks aus dem Windparkbetrieb bei weitem übersteigen.  Ökonomisch betrachtet wäre die Ertrags-Nutzen-Bilanz für Flintbek insgesamt somit negativ, selbst wenn der Strom direkt im Ort direkt verbraucht werden würde (was nicht der Fall sein dürfte).

Es stellt sich abschließend auch die Frage, inwieweit die ungünstige West-Ost-Ausrichtung und der Zuschnitt des Windparks überhaupt eine  effiziente Windkraftnutzung ermöglichen würden. Die einzelnen  WKAs dürften sich bei den lokal vorherrschenden Windrichtungen voraussichtlich stärker  gegenseitig abdecken.

 

Zu den Belastungen für die anrainenden Bürger gesellen sich zweitens Belastungen für  Natur und Umwelt in dem Biotopverbund, der sich im und rund um das Flintbeker Areal befindet. Für im Umkreis des Windparks lebende Großvögel und Fledermäuse z.B. besteht aufgrund der sich schnell drehenden Rotorflügel (bis zu 300km/h) und des komprimierten Luftdrucks erhöhte Tötungsgefahr. Abstandsvorschriften können aus unserer Sicht nicht genügend eingehalten werden. In seiner alten Regionalplanung von 2012 hatte das Land das Flintbeker Areal letztlich selbst kritisch für Windkraft eingestuft. Hier war z.B. explizit von einem Vorranggebiet für den Naturschutz, Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Regionaler Grünzug“ die Rede. Das Gebiet wurde zudem den schützenswerten sogenannten  charakteristischen Landschaftsräumen zugeordnet. Warum sich diese windkraftkritische Bewertung jetzt mit der neuen Regionalplanung geändert haben sollte, erschließt sich nicht.

Fazit: Wir sind der Auffassung, dass in diesem umweltbezogenen Zusammenhang einige rechtliche Fallstricke liegen, die die spätere Genehmigung eines Flintbeker Windparks in letzter Konsequenz unmöglich machen würden.

 

In Summe:

Im landesweiten Kontext der schleswig-holsteinischen Windkraftplanung besteht für das Flintbeker Areal aus unserer Einschätzung keine zwingende Eignung als Windkraftvorranggebiet. Vor allem Siedlungsentwicklung und naturschutzrechtliche Aspekte sprechen dagegen. Wir sehen eine reale Möglichkeit, dass es aus der landesweiten Windkraftplanung entfällt, sofern die Gemeinde Flintbek bzw. ihre Bürger dies anstreben. Das Areal ist letztlich auch relativ klein und birgt dafür doch zu viele Konfliktpotentiale.

Die Staatskanzlei weist derzeit auf vielen Bürgerveranstaltungen auf die gewünschte Teilnahme an dem landesweit laufenden Bürgerbeteiligungsverfahren hin. Stellungnahmen können elektronisch oder per Post bis 30.6.2017 eingereicht werden (siehe www.bolapla-sh.de: Teilaufstellung Regionalplan II).

 

Der Vorstand

BI WindVernunft Kiel e.V.

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