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Bürgerakzeptanz


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2.9.  Bürgerakzeptanz und weitere Verfahrensschritte

 

Im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen stellt nicht nur die Stadt Kiel, sondern auch die Landespolitik immer wieder die Bürger-Akzeptanz für und Mitwirkung an relevanten politischen Entscheidungen stark in den Vordergrund. Dies ist ein sehr bemerkens- und lobenswerter Ansatz, der aber auch mit Leben erfüllt werden muss.

Wir erwarten daher im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung angesichts der hohen Komplexität, des weitreichenden Interesses mehrerer Parteien und der starken Betroffenheit für uns Bürger und u.E. auch der Ratsversammlung einen angemessenen Zeitraum für eine umfassende Information, Bewertung und Beteiligung der relevanten Sachverhalte. Dies gilt insbesondere, da entscheidende für die Beurteilung des Projektes relevante Sachverhalte erst jetzt kurzfristig öffentlich gemacht wurden und nach wie vor diverse offene Punkte in der geplanten Umsetzung bestehen, die sogar zu einem Scheitern des Projektes führen könnten.

Dies bedeutet konkret, dass bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Fristen für Auslegung und Stellungnahme zu den noch folgenden finalen Entwürfen des Flächenänderungs- und Bauleitplans eine umfängliche und angemessene Informations- und Erörterungspflicht der Stadtverwaltung gegenüber den o.g. Parteien besteht.

  • Vorauseilende Maßnahmen zur präventiven Durchsetzung der konkreten (bisher Vor-) Planungsziele in faktisches Recht sind bis zu diesem Zeitpunkt insbesondere mit Blick auf  eine abschließende Meinungsbildung in der Ratsversammlung zu unterbleiben. Dies betrifft insbesondere die parallel betriebene Entlassung des noch bestehenden Landschaftsschutzgebietes.
  • Auf Basis unseres gerechtfertigten Bürgerinteresses, der hohen Komplexität entscheidender Sachverhalte und der Notwendigkeit zur Klärung aller hier angesprochenen Kritikpunkte an dem Projekt bestehen wir im Falle des anschließenden Genehmigungsschrittes auf Landesebene auf ein förmliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG, das den zuständigen Behörden auf Landesebene den nötigen, angemessenen Zeitrahmen zur Bewertung der hier vorgetragenen Sachverhalte gibt.
  • Wir sehen es als erforderlich an, das korrekte Meinungsbild der unmittelbar in Meimersdorf (und ggfs. auch Kleinflintbek und Molfsee) betroffenen Bürger zum WKP in die weitere Bewertung einfließen zu lassen. So bezweifeln wir aus bestimmten Gründen massiv die Repräsentativität der vom Ortsbeirat in 2011 gefällten Entscheidung pro Windkraft für die hier ansässige Bürgerschaft in Meimersdorf. Eine entsprechende Umfrage führen wir bei allen betroffenen Bürgern durch.

Um es deutlich zu machen: Die parlamentarisch legitimierte Ortsbeiratsentscheidung von 5 Personen für über 4.500 Mitbürger war und ist natürlich nicht bindend für die Entscheidung der Ratsversammlung in dieser Sache, sondern gilt unserem Rechtsverständnis nach als Empfehlung oder offizielles Meinungsbild für die Meimersdorfer Bürgerschaft und wird/wurde politisch in der Ratsversammlung sicherlich auch so interpretiert. Sie entspricht u.E. allerdings keineswegs der tatsächlichen Meinungslage im Dorf, erst recht nicht nach Kenntnisnahme der jetzt erstmals zugänglich gemachten neuen Informationen zu Dimensionierung und Auswirkungen des geplanten WKP.

  • Um hier ggfs. nicht Unstimmigkeiten bezüglich unserer eigenen Umfrage zu diesem Thema aufkommen zu lassen, fordern wir über den Ortsbeirat oder die Ratsversammlung eine zeitnahe konsultative Befragung gemäß § 16c Absatz 3, Satz 2-4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für den Ortsteil Meimersdorf.

Fazit:  Die tatsächliche Akzeptanzlage der Meimersdorfer Bürger für das WKP ist durch eine konsultative Befragung nach Gemeindeordnung zu ermitteln. Ein zeitlich angemessener und umfassender Einblick in die Planungsunterlagen ist sicherzustellen. Vorauseilende Verfahrensschritte der Stadtverwaltung sind im Sinne der als notwendig erachteten politischen Meinungsbildung in der Ratsversammlung Kiel vorläufig zu unterbleiben. Eine konsultative Befragung der betroffenen Bürger nach Gemeindeordnung wird gefordert. 

 Fortsetzung: Ungenügende Planung und Planungsunterlagen