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 8.      Infraschall ist ein harmloses Schreckgespenst und ab 250m Entfernung nicht mehr wahrnehmbar

Eine fahrlässige Pauschalbehauptung ohne fundierten Nachweis. Auch neuere Studien in Deutschland legen das Gegenteil nahe.

Zum einen führen zahllose Studien im Ausland oder die unzähligen Erfahrungsberichte betroffener Bürger zu gänzlich anderen Schlüssen (entsprechende Links sind auf unserer Internetseite vorhanden). Zum anderen gibt es gerade in jüngster Zeit auch in Deutschland neue und unbequeme Erkenntnisse. In einer von der EU geförderten Studie haben Forscher der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig jüngst nachgewiesen, dass unser Gehirn selbst äußerst tiefe Frequenzen von acht Hertz (Infraschallbereich) noch als Höreindruck verarbeitet. Das ist deutlich tiefer als das, was nach alter Lehrbuchmeinung noch hörbar ist.

Das Umweltbundesamt lässt zurzeit untersuchen, warum sogenannter gepulster Infraschall, der an den Rotorblättern von Windrädern entsteht, als besonders unangenehm empfunden wird. (Quelle: „Dröhnen im Kopf“; Süddeutsche Zeitung vom 1.9.2015)

Infraschallkarte-Kieler-Sueden-final.png

In unserer obigen Graphik haben wir auf Basis von Forschungsergebnissen des Bundesamtes für Geowissenschaft und Rohstoffe (BGR) die Ausbreitung des nicht hörbaren Infraschalls ausgehend vom geplanten Windindustriepark Meimersdorf-Flintbek dargestellt. Wir sind in den Entfernungen hier konservativ vom Mittelpunkt und nicht vom Rand der Anlage ausgegangen.

Erschreckende Erkenntnis: Im tiefen Frequenzbereich von ca. 2 Hertz wären demnach noch „Lautstärken“ von fast 65 Dezibel  in einer Entfernung von 5 km bis auf Höhe der Hörn möglich! Die im Ursprung schon hohen Dezibelwerte nehmen im tiefen Frequenzbereich mit der Entfernung also wesentlich weniger ab, als seitens aller Betreiber suggeriert. Es könnten somit noch viel mehr Bürger, die empfindlich auf Infraschall reagieren, negativ mit Angst, Unruhe und Schlaflosigkeit und allen langfristigen Folgeerscheinungen betroffen sein. Diesem möglichen Risiko wollen wir uns und unsere Kinder, die hier in Meimersdorf auch noch in unmittelbarer Nähe der Anlagen zur Schule oder in den Kindergarten gehen, nicht sinnlos aussetzen.

Abschließend sei zum Thema Infraschall noch auf den bewusst unscharfen Umgang der Windkraftindustrie mit den Begriffen "Hörbarkeit - Wahrnehmbarkeit - Wirksamkeit - Schädlichkeit" verwiesen, um das Problem - Die WELT spricht hier von einer potenziellen Bombe für die Windkraftindustrie - zu verharmlosen.

Bei den Kieler Betreibern wird z.B. folgende Aussage in den Raum gestellt:

Infraschall (= Schall unter 20 Herz; die Red.) ist nicht hörbar, ab 250m Entfernung von den Anlagen nicht mehr wahrnehmbar und damit für alle Anwohner unschädlich.

Das Problem: Diese Aussage basiert auf blanken und falschen Behauptungen.

Denn erstens: Es gibt unhörbaren Lärm, der bewusst wahrgenommen wird. Paradebeispiel: Vibrationen, die tiefe Bässe im Körper von Musik hörenden Personen erzeugen. Die Wirksamkeit ist nachvollziehbar, genauso wie die Schädlichkeit bei permanenter, jahrelanger und besonders starker Beschallung.

Und es gibt zweitens auch unhörbaren Lärm, der nicht bewusst wahrgenommen wird, aber dennoch im Körper seine Wirksamkeit ausbreitet und langfristig chronische Schädigungen erzeugen kann. An dieser Stelle finden sich viele Betroffene wieder, die erst bei bewusster Erkenntnis einer Infraschallquelle in der Nähe ihre chronischen Gesundheitprobleme zuordnen können.

Kurzfassung: Es gibt nicht hörbaren und nicht bewusst wahrnehmbaren Lärm, der dennoch schädigend wirken kann.

Fakt 1: Die Braunschweiger Forscher (s.o.) haben vielleicht nicht die bewusste Hörbarkeits-, aber definitiv die Wahrnehmbarkeits- und Wirksamkeitsschwelle bei Menschen auf unter 8 Herz herunter bestimmen können. Also in den Infraschallbereich hinein. Hier sind bei dauerhafter Exposition schädigende Wirkungen nicht auszuschließen.

Fakt 2: Das BGR (s.o.) hat deutlich gemacht, dass der nicht hörbare Lärm auch noch in wesentlich weiteren Entfernungen mit hohen Dezibelzahlen zu messen ist. Die 250m-Behauptung der Betreiber ist demnach rein aus der Luft gegriffen.

Aus Fakt 1+2 folgt, dass die Unschädlichkeit von Infraschall aus WKAs in keinster Weise belegt ist. Eher im Gegenteil. Denn gerade die Permanenz und Dauerhaftigkeit von Infraschalllärm, die vergleichsweise hohe Stärke bei schwankenden Schallwellenpegeln (mit Interferenzen zwischen den einzelnen WKAs) sowie die persönliche Empfänglichkeit von Betroffenen macht Infraschall zu einem Lotteriespiel für jeden Anwohner von Windindustrieanlagen.